Schülerrat

Schülermitwirkung wird von allen am Schulleben der Oberschule Cossebaude Beteiligten sowie den Schulaufsichtsbehörden unterstützt. Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Organen der Schülermitwirkung weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auf Antrag der Schüler ist diese Tätigkeit im Zeugnis oder in anderer geeigneter Form ohne Wertung zu bescheinigen.

Die Schülervertreter sind ehrenamtlich tätig und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind in ihren Entscheidungen der Schülerschaft verantwortlich. Die Rechtsgrundlage der Schülermitwirkung bildet das Sächsische Schulgesetzt (SächsSchulG) und die Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) .

Aufgaben und Rechte der Schülervertreter

Schülermitwirkung an der Schule

Schülerrat

Schülersprecher und Stellvertreter

schuelervertretung@oscsb.lernsax.de

Termine