Bildungsweg

Hauptschulabschluss


Die Schülerinnen und Schüler gehen bis zur 9. Klasse in die Schule.

Der Hauptschulabschluss wird erworben, wenn alle Endnoten „ausreichend“ (4) sind.

In den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch, Physik, Chemie und WTH/S kann ein „mangelhaft“ (5) mit einem „befriedigend“ (3) in diesen Fächern ausgleichen.

In allen nicht genannten Fächern kann gleichermaßen ausgleichen werden. Insgesamt bis zu 3 Mal.

Qualifizierender Hauptschulabschluss


Die Schülerinnen und Schüler gehen bis zur 9. Klasse in die Schule.

Der qualifizierende Hauptschulabschluss wird erworben, wenn in allen Prüfungen mindestens „ausreichend“ (4) erreicht wurde und der Notendurchschnitt nicht schlechter als 3,0 ist.

Es darf kein „mangelhaft“ (5) in den Prüfungen erfolgen. Ist dies geschafft, darf in Klasse 10 weitergelernt werden.

Realschulabschluss


Die Schülerinnen und Schüler gehen bis zur 10. Klasse in die Schule.

Der Realschulabschluss wird erworben, wenn alle Endnoten „ausreichend“ (4) sind.

In den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch, Physik | Chemie | Biologie (je nach schriftlichem Prüfungsfach) kann ein „mangelhaft“ (5) mit einem „befriedigend“ (3) in einem beliebigen anderen Fach, aus der Klasse 10 ausgleichen werden.

Oder es wird in allen anderen Fächern 2 Mal ausgeglichen.


Binnendifferenzierte Unterrichtung von Realschülerinnen und Realschülern sowie Hauptschülerinnen und Hauptschülern im Klassenverband.

Was?


Wann?


Wer?


Bildungslaufbahngespräche

Klasse 6, 1. Schulhalbjahr

Eltern, KL1

Bildungsgangentscheidung

  1. Klassenleitung ↩︎