Unsere Elternmitwirkung
Die Elternvertretungen der Oberschule Cossebaude sind unabhängige, von den Eltern selbst gewählte Organe. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Die Elternvertreter sind in ihren Entscheidungen gegenüber der Elternschaft der Schule verpflichtet. Sie sind bei der Ausübung ihrer Rechte frei von Weisungen durch Schule, Schulaufsichtsbehörden und sonstige Behörden. Die Rechtsgrundlage der Elternmitwirkung bildet das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) und die Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) .
Die Organe der Elternmitwirkung […]
sind an der Oberschule Cossebaude die Klassenelternversammlung, die Klassenelternsprecher, der Elternrat und der Vorsitzende des Elternrats.
Überregionale Organe sind der Kreiselternrat/Stadtelternrat (KER/SER) sowie der Landeselternrat (LER).
Die Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher […]
- sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse
- vertreten die Interessen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Schulaufsichtsbehörden und führen gegebenenfalls Gespräche
- erstatten den Eltern Bericht aus den Elternratssitzungen
- müssen mindestens einmal im Schulhalbjahr eine Klassenelternversammlung einberufen
- unterstützen die Klasse gegebenenfalls bei der Organisation von Klassenfahrten, Wandertagen, Ausflügen und Festen
Der Elternrat […]
- hat eine Berichtspflicht gegenüber den Klassenelternsprecherninnen und Klassenelternsprecher
- nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden wahr
- ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
Der Schulkonferenz […]
gehören in der Regel der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht und vier Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Elternvertreter sowie der Schülersprecher und drei weitere Schülervertreter ab Klassenstufe 7 sowie vier Vertreter des Schulträgers an. Damit ist die Schulkonferenz paritätisch besetzt.