Unsere Schülermitwirkung
Die Schülervertretungen der Oberschule Cossebaude wird von allen am Schulleben Beteiligten sowie den Schulaufsichtsbehörden unterstützt. Schülerinnen und Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Organen der Schülermitwirkung weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auf Antrag der Schülerinnen und Schüler ist diese Tätigkeit im Zeugnis oder in anderer geeigneter Form ohne Wertung zu bescheinigen.
Die Schülervertreter sind ehrenamtlich tätig und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind in ihren Entscheidungen der Schülerschaft verantwortlich. Die Rechtsgrundlage der Schülermitwirkung bildet das Sächsische Schulgesetzt (SächsSchulG) und die Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) .
Zu den Aufgaben der Schülervertreter gehören […]
- Mitgestaltung von Leben und Unterricht an der Schule
- Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler
- Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
- Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
- Beteiligung bei wichtigen Entscheidungen in der Schule
Zu den Rechten der Schülervertreter gehören […]
- Informationsrecht: in allen die Schülerschaft betreffenden Angelegenheiten muss die Schule sie informieren
- Anhörungs- und Vorschlagsrecht: Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitung und Elternrat zu übermitteln
- Vermittlungsrecht: auf Antrag der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen, wenn dieser glaubt, es sei ihm Unrecht geschehen
- Beschwerderecht: Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrerinnen und Lehrer, bei der Schulleitung und in der Schulkonferenz vorbringen
- Anhörungsrecht: in der Schulkonferenz, z.B. vor der Bestellung einer Schulleiterin/eines Schulleiter bzw. einer stellvertretenden Schulleiterin/eines stellvertretenden Schulleitung
Die Organe der Schülermitwirkung […]
sind die Klassensprecher und Klassensprecherinnen, die für je eine Klasse gewählt werden, der Schülersprecher oder die Schülersprecherin sowie der Schülerrat.
Überregionale Organe sind der Kreisschülerrat/Stadtschülerrat (KSR/SSR) und der Landesschülerrat (LSR).
Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher […]
- sind ständiger Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse
- vertreten die Interessen ihrer Klasse gegenüber Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Eltern und führen gegebenenfalls mit diesen Gespräche
- erstatten ihren Mitschülerinnen und Mitschülern Bericht aus den Schülerratssitzungen
- planen, organisieren Klassenfahrten, Wandertage, Ausflüge, Feste, andere Aktivitäten der Klasse mit, sorgen für ein gutes Klima in der Klasse, schlichten Streit
Der Schülerrat […]
- trägt zur Koordinierung der Schülermitwirkung in der Schule bei
- stellt Verbindung zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrer-und Schulkonferenz her
- obliegt die Vertretung der Interessen der Schülerinnen und gegenüber der Schule und der Schulaufsicht
- hat gegenüber Schulleiter ein Auskunfts- und Beschwerderecht
- muss vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden
- muss in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung vor der Beschlussfassung die Mitschülerinnen und Mitschüler in einer Schülerversammlung hören: Schülerversammlungen können als Voll- oder Teilversammlung zweimal im Jahr innerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit einberufen werden
- die Termine sind mit der Schulleitung festzulegen
- wählt den Schülersprecher oder die Schülersprecherin aus der Mitte der Schülerinnen und Schüler
Der Schulkonferenz […]
gehören in der Regel die Schulleiterin/der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht und vier Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorsitzende/der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretende Vorsitzende/als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Elternvertreter sowie der Schülersprecher und drei weitere Schülervertreter ab Klassenstufe 7 sowie vier Vertreter des Schulträgers an. Damit ist die Schulkonferenz paritätisch besetzt.