Teilnahmebedingungen unserer Ganztagsangebote (GTA)
1. Anweisungen | Anwesenheit
Den Anweisungen der GTA-Kursleitung ist Folge zu leisten. Da das Ganztagsangebot der Oberschule Cossebaude zum Schulprogramm gehört, gelten die identischen gesetzlichen Bestimmungen wie im schulischen Bereich. Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Nichterscheinen der Schülerin/des Schülers eine Benachrichtigung der Personenberechtigten veranlasst werden muss bzw. bei unklarer Lage zum Verbleib der Schülerin/des Schülers weitere Instanzen (Polizei) zum Schutz derselben informiert werden müssen.
2. Onlineanmeldung | Änderungen
Die Personenberechtigten versichern mit der Onlineanmeldung, dass sie gemeinsam mit ihrem Kind das Ganztagsangebot der Oberschule Cossebaude ausgewählt sowie besprochen haben und stimmen einer Teilnahme zu. Über aktuelle Änderungen im Ablauf des Ganztagsangebots (Krankheit, Ausfall etc.) informieren sich die Schülerin/der Schüler über den GTA-Aushang im Schulhaus und/oder den Vertretungsplan.
3. Teilnahme | Abmeldung
Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist bei Anmeldung für das gesamte Schuljahr verbindlich. Eine dauerhafte Abmeldung ist erst nach dem 1. Schulhalbjahr möglich und muss schriftlich, durch die Personenberechtigten, über die Schule (Schulleitung oder GTA-Koordinatoren) erfolgen. Ein Fehlen (z.B. an einem Tag) ist nur mit schriftlicher Entschuldigung (Mail oder handschriftlich) der Personenberechtigten möglich. Bei zweimaliger, unentschuldigter Nichtteilnahme der Schülerin/des Schülers kann ein grundsätzlicher Ausschluss von den Ganztagsangeboten bis zum Ende eines Schuljahres erfolgen.
4. Angeln und MEE(H)R
Im Kompaktkurs Angelschule sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 10 den Sächsischen Fischereischein erreichen, mit dem später das Angeln in entsprechenden Gewässern gestattet ist. Die Schwimmfähigkeit wird vorausgesetzt. Bei Teilnahme absolvieren die Schülerinnen und Schüler insgesamt 10 Stunden Praxis und 20 Stunden Theorie. Die Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung bei der DEKRA erfolgt ab 14 Jahren. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis über die Fischereiprüfung zur Erlangung des Fischereischeins nach §21 SächsFischG und somit den Sächsischen Fischereischein.
Die Fischereiprüfung sowie die Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit kosten einmalig 72,00 Euro Behördengebühren.
Je nach Wetterlage kann eine kurzfristige Verschiebung der Termine notwendig werden, dies dient der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.
5. Windsurfen
Im Kompaktkurs Windsurfen sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 – 10 den VDWS-Grundschein erlangen, mit dem später das weltweite Ausleihen von Surfmaterial möglich wird. Die Schwimmfähigkeit wird vorausgesetzt. Bei Teilnahme werden die Schülerinnen und Schüler insgesamt 12 Stunden in Praxis und Theorie absolvieren. Der Kurs endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis sowie den VDWS-Schein.
Je nach Wetterlage kann eine kurzfristige Verschiebung der Termine notwendig werden, dies dient der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.