Hausordnung

Das Hausrecht liegt bei der Schulleitung oder der entsprechenden Vertretung. Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem gesamten Schulgelände ohne Anmeldung untersagt. Schulfremde sind verpflichtet, sich sofort im Sekretariat anzumelden. 

Alle Schulmitglieder verhalten sich stets so, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. Zu angemessenem Verhalten gehören unter anderem Rücksichtnahme, Höflichkeit, Freundlichkeit sowie die friedliche Lösung von Konflikten. Diese Prinzipien schließen Mobbing, Diskriminierung und Gewalt aus. 

Das Rauchen von Genussmitteln jeder Art sowie der Konsum von Alkohol, Drogen und Energydrinks sind innerhalb des Schulgebäudes und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Gleiches gilt für das Mitbringen oder Handeln mit oben genannten Konsumgütern. Ebenfalls sind das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, Abwehrsprays, Feuerzeugen, Streichhölzern etc. strengstens untersagt.

Die Nutzung von Smartphones, Musikboxen oder ähnlichen Geräten ist für Schülerinnen und Schüler untersagt, außer eine Lehrkraft möchte diese für Unterrichtszwecke einsetzen. Smartphones oder andere digitale Endgeräte sind nach Betreten des Schulhauses vor der ersten Unterrichtsstunde bis Unterrichtsschluss in dem zugewiesenen Spind oder dem angemieteten Schließfach aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte eingezogen und nur an die Personensorgeberechtigten oder an eine durch sie beauftragte erwachsene Person ausgehändigt.  

Fehlende Schülerinnen und Schüler müssen bis 8.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail entschuldigt werden. Bei verspätetem Erscheinen melden sich Schülerinnen und Schüler zuerst im Sekretariat an. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen beim Klassenlehrer nachzureichen. In besonderen Fällen kann ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag eingefordert werden.  

Zum Vorklingeln haben sich alle Schülerinnen und Schüler an ihren Plätzen mit den benötigten Unterrichtsmaterialien im Unterrichtsraum bzw. vor dem Fachraum aufzuhalten. Jacken, Anoraks o. Ä. sind in den Spinden sowie unterrichtsfremde Gegenstände in den Schultaschen zu verstauen. Den Unterrichtsablauf regelt die Lehrkraft. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer anwesend, so informiert der Klassensprecher das Sekretariat. Bei Abwesenheit der Sekretärin wird ein Fachlehrer im Nachbarraum informiert.

Alle Schülerinnen und Schüler gehen in den Hofpausen auf den Schulhof. Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 ist es gestattet, in der 2. Hofpause das Schulgelände zu verlassen, wenn die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt. 

Nichtreligiöse Kopfbedeckungen werden mit Betreten des Schulhauses abgesetzt. Schülerinnen und Schüler achten auf eine angemessene Kleidung für den Schulbesuch.

Verschmutzungen oder Beschädigungen sind zu vermeiden. Schäden an Gebäude oder Inventar sind den Lehrkräften zu melden. Dies gilt auch für Schäden im Schulgarten und im Schulgelände. Mit den zur Verfügung gestellten Materialien ist gewissenhaft und pfleglich umzugehen. Schulbücher sind einzuschlagen. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen jeglicher Art kann die Schule bzw. der Schulträger Schadensersatz verlangen. Für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen sind alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte verantwortlich, im Besonderen auch der Ordnungsdienst. Dazu zählen der Tafeldienst, das Schließen der Fenster, das Aufsammeln von herumliegendem Abfall sowie das Kehren des Raumes. Nach der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum werden die Stühle hochgestellt. 

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Mopeds, Rollern, Skate- oder Longboards, Inlineskatern usw. ist verboten. Diese werden an den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt und angeschlossen. Sachhaftung besteht im Schadensfall durch die Schule nicht.

Für die Sonderfälle wie z. B. Brandalarm gelten gesonderte Verhaltensregeln laut Alarmplan. Fluchtwege sowie das zügige Aufsuchen der Sammelpunkte sind einzuhalten. 

Um Schäden für Personen sowie Schul- und Privateigentum abzuwenden, ist es nicht gestattet, Gegenstände auf dem Schulhof oder im Schulhaus herumzuwerfen. Dies gilt auch für Schneebälle. 

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Gesamtlehrerkonferenz vom 01.11.2023: einstimmig angenommen
Schulkonferenz vom 01.11.2023: einstimmig angenommen